Newsletterarchiv: Möbel-Tipps #38

Möbelkauf, Parador, Tempur, Sudbrock Möbel, Rücktritt vom Vertrag

Ausgabe Dezember 2003 vom 02.12.03






1. Möbelkauf: Hilfe, ich will da raus!

2. Parador: Der eine geht, der andere kommt

3. MÖBEL-TIPPS-Spotlight: Tempur - aus dem Weltraum in die Matratze

4. MÖBEL-TIPPS-Leserecke: Die leidigen Reklamationen

5. Neueröffnungen und Geschäftsaufgaben




1. Möbelkauf: Hilfe, ich will da raus!


Nein, da ist niemand bei Ladenschluss versehentlich im Möbelhaus eingeschlossen worden und rüttelt nun an der Tür. Es ist der Hilferuf eines Möbelkäufers, der aus seinem gerade erst unterschriebenen Kaufvertrag heraus will.

Sie werden nicht glauben, wie oft mich solche Hilferufe erreichen. Dabei ist die Sache meistens schon zu einem Rechtsfall ausgewachsen und demnach nicht mehr "mein Ding", weil ich zur Rechtsberatung nicht befugt bin. Außerdem stehe ich zu dem Grundsatz: Verträge müssen gehalten werden. Oder knapp: Vertrag ist Vertrag.

Doch wenn bei Möbelkäufern der Wunsch, den gerade erst getätigten Kauf wieder zu annullieren, so mächtig wird und in solcher Häufung auftritt, muss doch irgendetwas faul sein.

In der Tat: Eindrucksvoll schildern meine Leser, welchen Ärger und Verdruss sie mit ihrem Möbler haben, und dass sie sich verschaukelt fühlen. Das veranlasst mich, einmal aus meiner Sicht aufzuzeigen, wann und wie man sich von einem ungeliebten Möbler lösen kann.

Klar ist: Durch freie Vereinbarung kann jeder Kaufvertrag jederzeit ad acta gelegt werden. Doch wenn der Möbelhändler stur auf dem Vertrag beharrt, muss eine Rechtsgrundlage für den Ausstieg her. Die gibt es für einige wenige Fälle, in denen ich meinen Kaufvertrag widerrufen oder von ihm zurücktreten kann. Ich muss im Folgenden der Übersichtlichkeit wegen darauf verzichten, diese Rechtsvorschriften einzeln aufzuführen.


Der Widerruf eines Vertrags ist möglich bei

Haustürgeschäften

Beispiel: Jemand klingelte an meiner Wohnungstür. Ich hatte ihn nicht eingeladen, ließ ihn dennoch ein. Er bot mir einen angeblich besonders preiswerten Massagesessel zum Kauf an. Ich ließ mich beeindrucken und unterschrieb einen Kaufvertrag.

Versendergeschäften (Fernabsatz)

Beispiel: Ich würde gerne in meinem Büro die berühmte Liege LC 4 von Le Corbusier aufstellen, um ab und zu darauf zu relaxen. Ich finde im Internet einige Anbieter, die sich auf den Nachbau von Bauhausklassikern spezialisiert haben und online verkaufen. Auf meinem PC fülle ich den Bestellschein eines italienischen Online-Händlers aus und klicke auf "Absenden". Nach ca. 20 Minuten trifft eine E-Mail mit der Auftragsbestätigung ein.

Kauf unter Darlehensgewährung (Ratenzahlung)

Beispiel: Ich bin ein junger Mann (schön wäre es) und beziehe mit meiner Freundin unsere erste Wohnung. Sie (die Wohnung, nicht die Freundin) muss komplett neu eingerichtet werden. Das Geld ist knapp. Ein Möbelhaus bietet Finanzkauf zu 1% Zins an. Wir rechnen und kommen auf monatliche Raten, die ich gut verkraften kann. Es werden zahlreiche Formulare ausgefüllt und unterschrieben. Der Möbelkauf auf Raten ist perfekt.

Jetzt kommt es: Aus welchen Gründen auch immer, ich will die Möbel nicht mehr. In diesen drei Fällen ist es mir gestattet, innerhalb von zwei Wochen nach Vertragsabschluss den Kaufvertrag zu widerrufen. Aber nur in diesen Fällen - sonst nicht. Und nur innerhalb der Zwei-Wochen-Frist (mit bestimmten Ausnahmen).


Der Rücktritt vom Kaufvertrag ist angesagt bei

Unwahrer und irreführender Werbung

Beispiel: Ich brauche neue Matratzen. Eines Tages fahre ich mit dem Auto an einem Matratzengeschäft vorbei und sehe auffällige Schilder: "Räumungsverkauf wegen Umbau - sensationell reduzierte Preise". Ich halte an, gehe rein in den Laden und finde tatsächlich eine geeignete Taschenfederkernmatratze. Der Preis verheißt ein Schnäppchen. Da steht: Listenpreis 319 €, reduziert 259 €. Ich schlage zu.

Einige Tage später bin ich in einer anderen Großstadt und fahre zufällig wieder an einem Matratzenladen vorbei. Der Name ist der gleiche, die Präsentation der Waren genauso. Nur der Hinweis auf einen Räumungsverkauf fehlt. Ich will wissen, was meine Matratze hier kostet und gehe hinein. Ich finde mühelos das Stück und wische mir die Augen: Die Matratze kostet hier ja auch nur 259 € - ohne Räumungsverkauf. Ich greife mir eine Verkäuferin und horche sie aus. Ja, der Preis war schon immer so. Die Firma ist eine große Filialkette und in allen Filialen gibt es die gleichen Matratzen und die gleiche Preise.

In der Filiale meiner Heimatstadt wurde ich also durch Werbung und Preisangaben mächtig in die Irre geführt und zum Kauf verleitet. In Wahrheit gab es gar keine Schnäppchen. Deshalb verleiht mir das Gesetz über den unlauteren Wettbewerb das Recht, vom Kaufvertrag zurückzutreten. Den Rücktritt muss ich unverzüglich erklären, sobald mir die Irreführung bekannt wird. Das kann mir beispielsweise auch erst Monate nach dem Kauf auffallen. Dann muss ich aber sofort tätig werden.


Was nun kommt, also wie man Widerruf oder Rücktritt angeht, ohne gleich den Rechtsweg zu beschreiten, habe ich in Clever Möbel kaufen anhand von typischen Möbelärgernissen erläutert und dazu Musterbriefe entworfen.


Zum Schluss noch Hinweise zur Vollständigkeit: In meinen Beispielen geht es um so genannte Neuverträge. Die vereinbarten Leistungen (Lieferung und Zahlung) stehen noch bevor. Bei so genannten Altverträgen sind die Leistungen inzwischen fällig geworden oder wurden bereits erbracht. Dann kann es andere Situationen geben, in denen der Kaufvertrag als Ganzes in Frage zu stellen ist. Ich denke dabei an gravierende Mängel. Da gibt es den Rechtsanspruch, den Kauf zu wandeln, das heißt rückgängig zu machen. Ein weites Feld.

Ein anderes weites Feld ist gekennzeichnet durch die Frage, ob das unterschriebene Papier überhaupt ein wirksamer Kaufvertrag ist. Beispielsweise könnte es in einem so genannten Küchenkaufvertrag heißen: "Einbauküche xyz, Preis pro laufender Meter einschließlich E-Geräte xyz €, Gesamtbetrag xyz €, Küchenplan und Festlegung der Einzelstücke nach Aufmaß vor Ort". Solche Verträge werden gern auf Verbrauchermessen abgeschlossen. Fest steht, was der Käufer zu zahlen hat. Was der Küchenmöbler zu liefern hat, ist offen. Solange dies offen bleibt, sind solche Verträge für mich schwebend unwirksam. Da steige ich ohne Zögern aus.




2. Parador: Der eine geht, der andere kommt


In Holzfachmärkten und Baumärkten ist Parador schnell zu finden. Wer nach Laminat, Parkett und Paneelen sucht, stößt zwangläufig auf diesen Hersteller. Aber auch Möbelkäufer fanden ihre Schätzchen: MachArt und Artmade - typische geradlinige Kastenmöbel und Regale.

Wieso fanden? Jetzt nicht mehr?

Ja, Parador hat aufgehört mit der Möbelproduktion. Hüls will es so. Parador ist Teil der Hüls-Unternehmensgruppe, die auch die Markenhersteller Hülsta, Rolf Benz, Loddenkemper, Ruf, Moser und Benze Collection unter ihrem Dach vereinigt.

Zuletzt hat Parador nur etwa 3% seines Gesamtumsatzes aus der Produktion von Kasten gezogen, gleichzeitig damit aber viel zu viel Kosten produziert. Die Hüls-Familie wäre nicht Hüls, wenn sie das nicht sofort abstellte.

Doch Paradors Kasten und Regale haben eine Menge Liebhaber. Ich schließe das aus den Anfragen, die bei mir landen: "Kennen Sie Hersteller ähnlicher Programme?"

Auch den Holzfachmärkten und Baumärkten sowie zahlreichen Möbelhändlern ist schnell klar geworden, dass es dumm wäre, die Parador-Fans unverrichteter Dinge wieder ziehen zu lassen. Und wie immer bei industriell hergestellten Möbeln, springen sofort andere Hersteller auf und in die Bresche. In diesem Falle sind es:

Sudbrock
Brunnenstr. 2
33397 Rietberg
Sudbrock Möbel

Invido
Individuelle Möbelsysteme
Neue Schichstr. 9
09366 Niederdorf bei Stollberg
Invido

Deren Kastenmöbel und Regale stehen nunmehr auf den bisher von Parador-Produkten besetzten Plätzen. Unterschiede sind kaum auszumachen. Das gilt für Gestaltung, Qualität und Preis. Aber der clevere Möbelkäufer zahlt weniger, indem er nach der Strategie des Fünf-Schritte-Möbeldeals vorgeht, siehe Clever Möbel kaufen.




3. MÖBEL-TIPPS-Spotlight: Tempur - aus dem Weltraum in die Matratze


Tempur Deutschland
Carl-Benz-Str. 8
33803 Steinhagen
Tempur


Das Material schwebte im Weltraum. Die NASA hatte es in Raumfahrzeuge gepackt, damit die Astronauten gut sitzen können und der Druck auf ihre Körper möglichst gering ist. Es wird beschrieben als ein viskoeleastisches, thermoaktives Material, das sich dem Körper anpasst. Weltraumschaum wird es genannt.

Als es wieder zur Erde zurückkam, war da ein kleiner dänischer Schaumstoffhersteller mit Namen Dan Foam, der dachte, man sollte den Weltraumschaum in irdische Matratzen füllen, um den Menschen beim Schlafen das Gefühl der Schwerelosigkeit zu vermitteln. Vielleicht vergisst er dabei sogar seine Rückenschmerzen. Dan Foam fühlte sich dem Projekt dann doch wohl nicht gewachsen, denn er verkaufte sich an einen Global Player, den schwedischen Schaumstoffhersteller Fagerdala World Foams. Das war 1989.

Zwei Jahre später, im Herbst 1991, war es so weit: Matratzen und Kissen mit dem Namen Tempur erschienen auf dem schwedischen Bettenmarkt, um sich von hier aus nach und nach weltweit zu verbreiten. In Amerika besorgte das Geschäft die Tempur-Pedic Inc.

In Deutschland gibt es Tempur seit 1993. Man schätzt, dass hier inzwischen jährlich Matratzen und Kissen für circa 25 Mio. € verkauft werden. Etwa die Hälfte davon gehen an Krankenhäuser oder den medizinischen Fachhandel. Deshalb wohl auch das grüne Kreuz im Markenlogo.

Großartige Werbung ist mir bisher nicht aufgefallen. Da muss wohl starke Mund-zu-Mund-Propaganda im Spiel sein, denn es lässt sich nicht leugnen: Tempur ist in Deutschland klammheimlich zur Markenmatratze geworden. Wie der Insider weiß, stützt sich ein Handel mit Marken auf hohe Preise und ein Bestrafungssystem für Preisabweichler. So auch bei Tempur. Derzeit kosten die Matratzen mit dem Weltraumschaum stolze 750 bis 1.000 € und kaum ein Matratzenhändler wagt es, darunter zu gehen. Eine echte Herausforderung für den cleveren Möbelkäufer.

Zurück zum weltweit agierenden Hersteller: Die dänischen, schwedischen und amerikanischen Firmeneigner führten sich zusammen und gründeten 1999 die Tempur World Inc. mit Sitz in Lexington, Kentucky, USA. Für 2003 war der Gang an die Börse geplant.

Vor einiger Zeit las ich, dass zwei auf Firmenübernahmen spezialisierte Amerikaner sich zusammen taten und die Aktienmehrheit bei Tempur World Inc. erworben haben. Ob das ein gutes Zeichen ist? Ich weiß nicht.




4. MÖBEL-TIPPS-Leserecke: Die leidigen Reklamationen


Ich gebe hier den Schriftverkehr wieder, den ich kürzlich mit L.A. führte. Er bat mich, seinen Namen unkenntlich zu machen und auch das Möbelhaus nicht zu nennen. Das Thema passt zum Leitartikel.


Betreff: Preisnachlass bei Reklamationen

"Ich habe mir Ihr Buch besorgt und finde es sehr gut. Vielleicht sollten Sie es um das Kapitel erweitern, was man bei etwaigen Reklamationen an Nachlässen rausschinden kann. Bei mir stellt sich derzeit folgender Fall dar (im Telegrammstil geschildert):
  • Ledercouch 'Valentino', Preis 2000 € angeliefert
  • Bei Montage wurde Couch 5 cm über sehr glatten Teppichboden geschoben
  • Dabei Fuß, besser gesagt Holzklotz mit Buchse zum ersten Mal gebrochen
  • Couch wieder mitgenommen
  • Couch nach einer Woche erneut geliefert, aufgestellt, der selbe Fuß wieder gebrochen
  • Heute Vor-Ort-Service durch eine Spezialfirma und Behebung des Schadens
  • Andere Füße auch sehr schwer in den Winkel zu bekommen
  • Wenn man die Couch auch nur ansatzweise schiebt, läuft man Gefahr, dass ein weiterer Fuß bricht bzw. die Gewindestange sich verbiegt.

Ist das normal? Es kommt noch hinzu, dass mir der Verkäufer erzählt hat, es handle sich um ein italienisches Modell aus Mailand mit handgenähten Nähten. Auf der Unterseite der Couch fand ich jedoch folgenden Zettel: Nova Oprema, Spermnica, 94181 36 Kardos Sonja. Ist das italienisch? Soll man sich so eine Verschauklung gefallen lassen? Mit besten Grüßen L.A."


Ich antwortete:

"Hallo Herr L.A., kurze Antworten auf die 3 kurzen Fragen:
  • Das ist nicht normal
  • Das ist nicht italienisch
  • Das lässt man sich nicht gefallen.
Ich würde den Kaufvertrag aufkündigen mit der Begründung, dass ich irregeführt worden sei. Gleichzeitig würde ich dazu auffordern, die Couch abzuholen und den Kaufpreis zu erstatten. Das alles Zug um Zug innerhalb einer Frist (ca. 10 Tage). Auch würde ich Schadenersatzforderung ankündigen und keinen Zweifel daran lassen, dass ich gegebenenfalls den Rechtsweg beschreiten würde.

Damit schaffe ich mir erst einmal eine maximale Ausgangsposition. Der Händler wird sicherlich auf mich zukommen und Vorschläge zur Güte unterbreiten. Allgemein anerkannte Pauschsätze, Regelsätze oder dergleichen für Preisreduzierungen aus Gewährleistung gibt es nicht. Es wäre mir auch gar nicht Recht, wenn es die gäbe, weil ich je nach Situation mehr herausholen möchte. Ich muss noch darauf hinweisen, dass dies keine Rechtsberatung ist, sondern die Darstellung, wie ich persönlich vorgehen würde."


L.A. schrieb zurück:

"Ich bin mir nicht mehr sicher, ob ich mich bei Ihnen für die Tipps bedankt habe. Ich habe übrigens auf den Fall noch mal 200 € nachverhandelt, die ich ohne Murren nach Darstellung meiner 3 Arbeitsheimfahrten bekommen habe."


Hinweis: Ich führe keine Rechtsberatung durch. Ich gebe hier nur meine Sicht der Dinge wieder.




5. Neueröffnungen und Geschäftsaufgaben


5.1. Neueröffnungen


HOCO
Ahornstr. 6
14974 Thyrow

Südlich und nicht weit von Berlin und 6.000 qm Ausstellungsfläche: Das muss klappen, meint der Möbelfilialist. Wir werden sehen.


Dr. Koopmann Einbauküchen
Industriestr. 11
35684 Dillenburg (Frohnhausen)

An dieser Stelle vermelden wir sonst nur den Start von Handelshäusern. Dies aber ist ein Küchenhersteller. Ich nenne ihn trotzdem, weil die Direktvermarktung (Fabrikverkauf) der Einbauküchen an Endverbraucher einen hohen Anteil am Umsatz einfahren soll. Darauf setzen sechs ehemalige Mitarbeiter, die nach vorangegangener Pleite des auf Küchen für Behinderte spezialisierten Herstellers das Unternehmen zu neuer Blüte führen wollen.



5.2. Geschäftsaufgaben


Möbelhaus Heinze
Hauptstr. 24
01640 Coswig bei Dresden

Heinze gibt unumwunden zu, dass ihn die miese Konjunktur zum Rückzug zwingt.


Körber Wohnen
Am Sedanplatz 3-4
28757 Bremen (Vegesack)

Ein feines WK-Geschäft schließt die Pforten. Mit einem Räumungsverkauf soll am 08.12.03 das Ende vollendet sein.


Schoppe Einrichtungshaus WK Wohnen
Warburger Str. 130
33100 Paderborn

Noch ein feiner WK-Möbler hört auf. Es heißt, es sei kein Nachfolger da.


Möbel fürs Leben Fuhrmann
Falderbaumstr. 2
34123 Kassel

Hier gab es immer feine Möbel. Die muss man sich nun woanders kaufen.


Möbel Felder Wohnpark
Alter Weg 2
53773 Hennef (Sieg)

Das Haus mit dem Logo "Europa Möbel" hat immerhin 10.000 qm Verkaufsfläche. Jetzt wurde festgestellt, dass man darin um sein Leben bangen muss, falls Feuer ausbricht und sperrt am 31.12.2003 zu. Na so was. Hoffentlich brennt es bis dahin nicht.


Möbel Dino (Konrad Sagemüller)
Kurt-Schumacher-Ring 14
63329 Egelsbach, Hessen

Ostring 17
65205 Wiesbaden-Nordenstadt

Insolvenzverkauf nennt sich die Veranstaltung. Bekanntlich führen Insolvenzen dazu, dass Schulden auf Gläubiger überwälzt werden. Man kann das natürlich anders ausdrücken und sagen: Das Geld der Gläubiger ist futsch. Um die "futschen Summen" auszurechnen, bedarf es eines Insolvenzverwalters. Was zurzeit bei Möbel Dino abläuft, sieht jedoch aus, als ob ein Insolvenzverwalter nicht nur Zahlen verwaltet, sondern auch Möbel verscherbelt. Sollte etwa System dahinter stecken?




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