Geld-Zurück-Garantie: Ein Heißluftballon?
Die Geld-Zurück-Garantie ist eine beliebte Werbemasche, ein Lockvogel. Viele Möbelhändler versprechen viel für den Fall, dass ein Kunde das gekaufte Möbelstück woanders billiger sieht. Die Versprechungen reichen von "Rücknahme des Möbels und Rückzahlung der Kaufsumme" bis "Erstattung des Differenzbetrages".Schon mancher Möbelkäufer verzichtete daraufhin auf das Mindeste, was einer tut, wenn er seinen Geldbeutel nicht unnötig leeren will: Vor dem Kauf nach den Preisen der Konkurrenz schauen.
"Mir kann ja nichts passieren", dachte sie sich, "ich zahle garantiert nur den niedrigsten Preis." So schrieb mir eine Leserin:
"... Ich habe den Esstisch mit 6 Stühlen gerade in diesem Möbelhaus gekauft, weil mir hier zugesichert wurde, wenn man die gleichen Möbel woanders billiger erwerben kann, wird der Differenzbetrag erstattet ..."
Die Leserin wurde tatsächlich auf ein billigeres Angebot aufmerksam und schaffte es sogar, dass man es ihr schriftlich gab. Sie berichtet weiter:
"... ich wieder hin zum Möbelhaus und präsentierte das Papier. Es gab ein mächtiges Hickhack. Zum Schluss gab man mir einen Warengutschein. Den sollte ich einlösen, sobald meine Essgruppe geliefert sei und ich den Kaufpreis vollständig bezahlt habe. Ich bin nun also gezwungen, irgendetwas Unnötiges in dem Möbelhaus zu kaufen ..."
Hickhack - das sind die Bedingungen, mit denen der Möbelhändler seine Geld-Zurück-Garantie versieht. Es sind hohe Hürden, die er unbehelligt aufbauen darf. Sein Versprechen wird dadurch zum Heißluftballon.
Meine Leserin hatte aber eine Idee und fragte mich: "Kann ich den Gutschrift-Betrag einfach bei Lieferung der Möbel abziehen? Wäre das rechtens?"
Ich antwortete: "Rechtsberatung kann ich Ihnen nicht bieten. Aber genau so würde ich es machen."
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