Gebrauchte Möbel: Was sind sie wert?

Gebrauchte Möbel

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Gebrauchte Möbel sind auch nach Jahren immer noch etwas wert. Aber wie viel? Welchen Preis haben sie zurzeit? Wie hoch ist der Zeitwert? Ich sage es Ihnen:

Zeitwert = [(WBW - WM1 - WMf) x RLD / (DLD - 1)] + ZS - AS €

Ihr Aha-Erlebnis? Im Gegenteil? Vielleicht werden Sie sogar böse ob dieser mathematischen Zumutung. Bitte nicht - ich mache es doch nur spannend. Die Erklärung folgt auf dem Fuß. Es bedeuten:

WBW = Wiederbeschaffungswert
WM1 = Wertminderung im 1. Jahr des Gebrauchs
WMf = Wertminderung in den Folgejahren
RLD = Restlebensdauer
DLD = Durchschnittliche Lebensdauer
ZS = Zuschlag
AS = Abschlag


Wenn ich Kürzel und Formel in das reale Leben stelle, sieht die Sache beispielsweise so aus:

1994 wurde in einer Eigentumswohnung im Schlafzimmer ein begehbarer Kleiderschrank mit raffinierten Details eingebaut. Der kostete damals 20.000,00 DM. Im September 2003 wird die Eigentumswohnung verkauft. Es erhebt sich die Frage, ob der Wohnungskäufer den Kleiderschrank mit übernimmt und zusätzlich bezahlt.

Der Verkäufer will dafür 5.000,00 € haben. Der Käufer meint, das sei zu teuer. Beide meinen, es müsse doch auch für gebrauchte Möbel eine Möglichkeit zur Wertermittlung geben, wie es zum Beispiel bei gebrauchten Autos der Fall ist. Sie suchen im Internet und kommen auf meine Homepage. Sie fragen mich und ich präsentiere ihnen die Formel zur Zeitwertermittlung für gebrauchte Möbel. Gemeinsam legen wir die Größen fest:

Der gleiche Kleiderschrank würde heute 10.000,00 € kosten (Wiederbeschaffungswert). Er hält 30 Jahre (Durchschnittliche Lebensdauer). Er ist jetzt 9 Jahre in Gebrauch, würde also noch 21 Jahre durchhalten (Restlebensdauer). Auf Zu- und Abschläge wird verzichtet. Dann gebe ich vor:

Die Wertminderung im ersten Gebrauchsjahr beläuft sich auf 25% des Wiederbeschaffungswertes. Als Wertminderung der folgenden 8 Jahre setze ich linear 5% an. Diese Prozentsätze orientieren sich an steuerlichen Abschreibungsvorschriften. Man könnte auch auf andere Sätze pochen. Zum Beispiel wegen der 30 Jahre DLD. Bei 5% jährlicher Wertminderung ist man bereits nach 20 Jahren auf Null. Aber lassen wir das aus Vereinfachungsgründen hier einmal beiseite. Nun setzen wir die Werte in die Formel ein:

Zeitwert = (10.000 - 2.500 - 4.000) x 21 / (30 - 1) € = 2.534,48 €


Ob beide Parteien den so errechneten Zeitwert anerkannt haben, weiß ich nicht. Wenn ich aber - ohne Formel - das Marktgeschehen und die Preisgestaltung in der Möbelbranche betrachte, kann unser Eigentumswohnungsverkäufer 5.000,00 € für den begehbaren Kleiderschrank wohl kaum erzielen. Mein Zeitwert jedoch dürfte marktgerecht sein.

Sie werden fragen: "Woher haben Sie denn die Formel? Die ist doch sicher nicht auf Ihrem Mist gewachsen!"

Stimmt. Ich habe mich angelehnt an eine Ausarbeitung des Bundesverbandes des Deutschen Möbel-, Küchen- und Einrichtungsfachhandels (BVDM).




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