Zittern um die Anzahlung beim Möbelkauf

Anzahlung beim Möbelkauf

Ihre neuen Möbel günstig?

Wo und wie zeige ich Ihnen hier.

Eine interessante E-Mail sendete mir Herrmann Sutter:

Betreff: Insolvenzverfahren

Guten Tag Herr Günther, heute möchte ich Ihnen meine Erfahrungen beim Kauf einer Couchgarnitur schildern: Ich wollte es genauso gut machen, wie Sie es in einem Bericht des WDR Fernsehens dargestellt haben. Ich fand tatsächlich den Hersteller der von mir ausgewählten Couch incl. der Teilnummern heraus. über die Internetadresse fand ich auch die Adressen der für mich in Frage kommenden Händler und los ging es. Um die Sache abzukürzen: Ich hatte Erfolg. Statt DM 8.900 wurde ein Preis von DM 5.800 angeboten. Jedoch musste ich eine Anzahlung von 50% des Kaufpreises machen, was mir schon spanisch vorkam. Da dies tatsächlich in den AGB des Händlers stand und nicht willkürlich von dem Verkäufer verlangt wurde, war meine Argwohn jedoch relativ schnell verpufft.

Zwei Wochen vor der Auslieferung erhielt ich von dem Möbelhaus die Info, dass aufgrund von Lieferproblemen eines Vorlieferanten eine Verzögerung von nochmals 10 Wochen entstehen würde und ob ich damit einverstanden wäre. Ich schlug daraufhin nochmals DM 200 heraus, ließ mir jedoch gleichzeitig vom Verkäufer die Preisreduzierung und auch den Grund der Lieferverzögerung schriftlich bestätigen.

Letzte Woche bekam ich ein Schreiben des Möbelhauses, indem mir die Eröffnung des Insolvenzverfahrens mitgeteilt wurde. Laut Insolvenzrecht soll ich jetzt neben dem ausstehenden Restpreis noch einen Zuschlag von DM 940 bezahlen, um die Couchgarnitur zu bekommen.

Warum ich Ihnen das schreibe: 1. Warnen Sie doch bitte den Rest der Welt vor solchen Machenschaften (es muss ja nicht jeder so auf die Nase fallen wie ich), obwohl ich mit diesem Preis von DM 6.740 noch immer unter dem Preis von DM 8.900 liege. - 2. Mich würde interessieren, ob der Zuschlag tatsächlich im Insolvenzverfahren geregelt wird, oder ob es sich dabei um eine üble Machenschaft des Möbelhauses oder des vorläufigen Insolvenzverwalters handelt. - 3. Hat es Sinn, dem Möbelverkäufer ein Verfahren wegen Betruges anzuhängen? Ich habe ja die schriftliche Bestätigung, dass es sich eigentlich um eine Lieferverzögerung aufgrund des Vorlieferanten handelt. Das war offensichtlich gelogen. Ich bezweifle jedoch, ob die Beweislage ausreichend ist.



Ich darf Ihnen berichten, dass Herr Sutter ohne blaues Auge davon kam. Der Pleitier war das Möbelhaus Tacke in Offenburg (den Räumungsverkauf erwähnte ich in MT Ausgabe #15).

Die Insolvenzmasse reichte aus (wahrscheinlich kam von irgendwo her noch eine Finanzspritze) und alle bestellten Möbel wurden zu den vereinbarten Preisen geliefert. Allerdings mussten die Möbelkäufer eine lange Zeit des Bangens durchmachen.

Hinweis: Ich führe keine Rechtsberatung durch. Ich gebe hier nur meine Sicht der Dinge wieder.




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